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Aktenzeichen 2877/89
Datum 10.01.1889
Leitsatz Ist im Übermaße verabfolgter Branntwein als Lebensmittel im Sinne des §. 115 Abs. 2 Gew.O. anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C14F0217
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