zurück

Aktenzeichen 3297/89

Datum 24.01.1890

Leitsatz Genügt zur Erfüllung des Begriffes des "Ansichbringens" (§. 259 St.G.B.'s) die Erlangung der thatsächlichen Verfügungsgewalt über die Sachen? Nach welchem Gesetze ist die Hehlerei (Partiererei) zu strafen, wenn die Sachen mittels eines Forstdiebstahles erlangt waren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C14C0209

Download PDF

zurück