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Aktenzeichen 3282/89

Datum 30.01.1890

Leitsatz Welche Bedeutung hat die in §. 472 St.P.O. vorgesehene Erklärung der mit der Kontrolle der Wehrpflichtigen beauftragten Behörde für das Verfahren gegen Abwesende, welche sich der Wehrpflicht entzogen haben, und unter welchen Voraussetzungen kann nach §. 475 a. a. O. angenommen werden, daß Umstände sich ergeben haben, welche dieser Erklärung entgegenstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1480200

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