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Aktenzeichen 80/90

Datum 31.01.1890

Leitsatz Kann im Falle des §. 49 a St.G.B.'s der Thäter sich darauf berufen, daß er die That, zu welcher er aufgefordert hat, als ein Verbrechen nicht gekannt habe, oder ist diese Kenntnis ohne weiteres zu unterstellen, ohne daß es selbst des Beweises bedarf, daß ihm die Strafbarkeit im allgemeinen bekannt war? 2. Was sind "Thatumstände" im Sinne des §. 59 St.G.B.'s? Kann im Falle des §. 49 a die Thatsache, daß die Handlung, zu welcher der Thäter aufgefordert hat, ein Verbrechen bildet, zu diesen Thatumständen gerechnet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1470198

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