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Aktenzeichen 2920/89
Datum 10.01.1890
Leitsatz Enthalten die Eingangsvermerke, mit denen der Gerichtsvollzieher nach §. 6 Nr. 3 der allgemeinen Verfügung des preußischen Justizministers vom 23. Februar 1885 (J.M.Bl. S. 68) die bei ihm eingehenden amtlichen Aufträge zu versehen hat, eine Beurkundung rechtlich erheblicher Thatsachen im Sinne des §. 348 Abs. 1 St.G.B.'s?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C13C0175
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