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Aktenzeichen 3117/89

Datum 30.12.1889

Leitsatz Kann derjenige, welcher dem Thäter ein zur Begehung einer Kontrebande benötigtes Werkzeug im Auslande zum Zwecke der Benutzung auch bei und nach Überschreitung der Grenze überläßt, wegen Beihilfe bestraft werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C13A0169

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