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Aktenzeichen 3227/89

Datum 30.12.1889

Leitsatz Ist es zulässig, daß das Gericht in der Hauptverhandlung die Aufnahme eines Augenscheines anordnet, mit der Vornahme einen der erkennenden Richter beauftragt, und daß das von diesem aufgenommene Protokoll in der fortgesetzten Hauptverhandlung verlesen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1310149

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