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Aktenzeichen 2727/89

Datum 28.11.1889

Leitsatz Macht sich der Verkäufer einer mit verborgenen, für den Käufer unerkennbaren Fehlern behafteten Sache auch dann betrügerischer Irrtumserregung durch Unterdrückung wahrer Thatsachen nicht schuldig, wenn er selbst vorher, ohne bewußte Beziehung auf den späteren Verkauf, die Unerkennbarkeit jener Fehler bewirkt hat und sodann beim Verkaufsabschlusse das Vorhandensein derselben dem Käufer nicht anzeigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C12F0144

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