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Aktenzeichen 2832/89

Datum 13.12.1889

Leitsatz 1. Ist die Anwendung des §. 348 St.G.B.'s ausgeschlossen, wenn der zuständige Beamte sich nicht in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes befunden hat? 2. Ist das von einem preußischen Gerichtsvollzieher in Gemäßheit des §. 59 der Geschäftsanweisung vom 24. Juli 1879 aufgenommene Protokoll als eine öffentliche Urkunde im Sinne des §. 348 St.G.B.'s anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1280119

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