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Aktenzeichen 2799/89

Datum 09.12.1889

Leitsatz Darf der Zeuge in der Hauptverhandlung Notizen, welche er seiner Zeit über seine Wahrnehmungen niedergeschrieben, bei der Vernehmung benützen? Ist der Vorsitzende zur Verlesung der Notizen befugt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1220105

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