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Aktenzeichen 2836/89

Datum 05.12.1889

Leitsatz Genügt es zum Ausschlusse des §. 193 St.G.B.'s, daß sich aus den Formen und Umständen der zur Wahrnehmung berechtigter Interessen vorgebrachten Äußerung das Bewußtsein des Äußernden von dem beleidigenden Inhalte seiner Äußerung ergiebt, oder ist hierzu die aus den Formen und Umständen hervorgehende Absicht, zu beleidigen, erforderlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1200100

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