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Aktenzeichen 2339/89

Datum 07.11.1889

Leitsatz Darf ein im Vorverfahren im Widerspruche mit §. 97 St.P.O. beschlagnahmtes Schriftstück, dessen Inhalt für die Untersuchung bedeutungslos ist, bei der Urteilsfällung als ein zur Schriftvergleichung verwendetes Beweismittel verwertet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C11D0091

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