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Aktenzeichen 2087/89

Datum 05.11.1889

Leitsatz 1. Unzulässige Nichtbeeidigung kommissarisch vernommener Zeugen. Verlesung in der Hauptverhandlung. 2. Bildet jede Verstandesschwäche, insbesondere auch Gedächtnisschwäche, einen Grund, Zeugen unbeeidigt zu vernehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1180060

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