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Aktenzeichen 1845/89

Datum 12.11.1889

Leitsatz Ist die Absicht desjenigen, welcher die Beseitigung eines gegen ihn ergangenen vollstreckbaren Urteiles von dem Gegner unter der Androhung einer Denunziation wegen Meineides verlangt, auf die Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteiles auch dann gerichtet, wenn der Gegner durch Leistung eines Parteieides, auf welche das Urteil gegründet ist, sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1170056

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