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Aktenzeichen 2556/89
Datum 25.10.1889
Leitsatz 1. Kann in der widerrechtlichen Beseitigung des Außerkurssetzungsvermerkes eine Verfälschung des außer Kurs gesetzten Inhaberpapieres gefunden werden? 2. Ist es erforderlich, daß der Vermögensvorteil, welcher bei der Urkundenfälschung beabsichtigt wird, lediglich durch den Gebrauch der falschen Urkunde erlangt werden muß?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1040006
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