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Aktenzeichen 2822/80

Datum 30.11.1880

Leitsatz Ist eine von der Hand des Angeklagten geschriebene Revisionsbegründung, die von dem Gerichtsschreiber lediglich mit der üblichen Eingangs- und Schlußformel der Protokolle umkleidet worden ist, als ein der Vorschrift des §. 385 Abs. 2 St.P.O. entsprechendes Protokoll zu erachten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AFB80444

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