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Aktenzeichen 2621/80

Datum 12.11.1880

Leitsatz Kann ein Gläubiger, welchen der Schuldner im Sinne des §. 211 Konk.O. begünstigt hat, deshalb als Teilnehmer (Gehilfe) des in §. 211 a. a. O. bezeichneten Vergehens erachtet werden, weil er die Begünstigung angenommen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AFB50439

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