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Aktenzeichen 2765/80
Datum 08.11.1880
Leitsatz 1. Sind die für die Urkunde in §. 267 St.G.B.'s vorgeschriebenen Erfordernisse auch maßgebend für die in §. 348 Abs. 2 das. erwähnten Urkunden? 2. Was ist unter Beiseiteschaffung in §. 348 Abs. 2 das. zu verstehen? 3. Kann eine ideelle Konkurrenz zwischen den §§. 133 u. 348 Abs. 2 St.G.B.'s angenommen werden, wenn der aufbewahrende Beamte Urkunden beiseitegeschafft hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AFB00425
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