zurück
Aktenzeichen 2219/80
Datum 26.10.1880
Leitsatz Genügt es, wenn die ärztlichen Sachverständigen, welche sich bei Abgabe ihres Gutachtens zugleich über ihre Wahrnehmungen betreffs des thatsächlichen Leichenbefundes, der vorgefundenen Verletzungen u. s. w. ausgelassen haben, nur als Sachverständige, nicht auch als Zeugen beeidigt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AFA20389
zurück