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Aktenzeichen 3889/80

Datum 19.10.1880

Leitsatz Wird der Vorschrift des §. 385 Abs. 2 St.P.O. dadurch genügt, daß der Angeklagte, behufs Anbringung seiner Revisionsanträge und deren Begründung, zu Protokoll des Gerichtsschreibers auf den Inhalt einer von ihm überreichten, der Unterzeichnung des Verteidigers oder eines Rechtsanwaltes entbehrenden, Rechtfertigungsschrift verweist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF950358

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