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Aktenzeichen 2105/80

Datum 12.10.1880

Leitsatz 1. Findet §. 59 St.G.B.'s Anwendung bei Vergehen und Übertretungen? 2. Kann der Fabrikherr, welcher entgegen den Vorschriften des §. 135 der Reichsgewerbeordnung (Novelle v. 17. Juli 1878 R.G.Bl. S. 199) jugendliche Arbeiter länger als 10 Stunden täglich beschäftigt hat, sich mit Erfolg darauf berufen, daß er seinem mit der Annahme der Arbeiter beauftragten Werkmeister die Annahme jugendlicher Arbeiter untersagt habe? 3. Ist ein Werkmeister als ein Stellvertreter des Fabrikherrn im Sinne des §. 151 der Reichsgewerbeordnung v. 21. Juni 1869 (N.B.G.Bl. S. 245) anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF880321

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