zurück

Aktenzeichen 2119/80

Datum 11.10.1880

Leitsatz Liegt in dem Vorlegen einer gefälschten Privaturkunde an den Enregistrementsbeamten zum Zweck des Enregistrements ein Gebrauch im Sinne des §. 267 St.G.B.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF870320

Download PDF

zurück