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Aktenzeichen 2119/80
Datum 11.10.1880
Leitsatz Liegt in dem Vorlegen einer gefälschten Privaturkunde an den Enregistrementsbeamten zum Zweck des Enregistrements ein Gebrauch im Sinne des §. 267 St.G.B.'s?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF870320
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