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Aktenzeichen 2020/80

Datum 08.10.1880

Leitsatz 1. Darf ein Untersuchungsrichter an der Urteilsfällung teilnehmen, wenn er in einer ursprünglich gegen zwei Angeschuldigte geführten Untersuchung nur einen Teil der Voruntersuchung gegen einen Angeschuldigten geführt und dieser nach geschlossener Untersuchung außer Verfolgung gesetzt ist? 2. Wird durch den Beschluß des Gerichts, vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch einzelne Beweiserhebungen eintreten zu lassen, die Voruntersuchung wieder eröffnet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF840314

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