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Aktenzeichen 1927/80

Datum 28.09.1880

Leitsatz Liegt in der Abgabe des sog. Pflichtexemplars an die Polizeibehörde oder der Aushändigung von Exemplaren von seiten des Druckers an den Verfasser eine Verbreitung der Druckschrift in dem Sinne, daß dadurch eine darin enthaltene Beschimpfung einer christlichen Kirche als öffentlich begangen angesehen werden kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF710270

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