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Aktenzeichen 1896/80
Datum 24.09.1880
Leitsatz Fallen alle Erklärungen, welche ein vorgeladener und zur Vernehmung vorgeforderter Zeuge vor dem Gericht abgiebt unter den Gesichtspunkt der Vernehmung des Zeugen im Sinne des §. 60 St.P.O. und unterliegen sie als solche dem Beeidigungszwange?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF6F0267
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