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Aktenzeichen 1203/80
Datum 28.06.1880
Leitsatz Ist ein von dem Verletzten nicht vor einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft, sondern vor einer anderen Behörde zwar mündlich vorgetragener, aber von der Behörde niedergeschriebener und von dem Verletzten unterzeichneter Verfolgungsantrag als ein bei dieser Behörde angebrachter "schriftlicher", sonach wirksamer Antrag anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF680253
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