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Aktenzeichen 2378/80

Datum 20.09.1880

Leitsatz Bildet es einen Revisionsgrund, wenn bei Verkündung des Gerichtsbeschlusses über die Verlesung der Aussage einer verstorbenen Person bemerkt wurde, die Aussage sei eidlich gemacht worden, während sie unbeeidigt geschah?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF620236

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