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Aktenzeichen 1320/80

Datum 02.06.1880

Leitsatz Wird durch das unanfechtbar gewordene Strafmandat der Polizeibehörde, welches wegen groben Unfugs eine Geldstrafe verfügt hat, die öffentliche Klage konsumiert, welche dieselbe Handlung als Körperverletzung charakterisiert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF520211

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