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Aktenzeichen 1210/80

Datum 22.06.1880

Leitsatz 1. Ist bei einer und derselben Zahlungseinstellung eine reale Konkurrenz des Verbrechens aus §. 281 Ziff. 3 bezw. 4 und des Vergehens aus §. 283 Ziff. 2 bezw. 3 St.G.B.'s möglich? 2. Ist bei Anwendung des §. 79 St.G.B.'s die im ersten Urteile erkannte Gefängnisstrafe in Zuchthausstrafe umzuwandeln, wenn im späteren Urteile auf diese Strafart erkannt wird, oder muß dies einem Nachtragsverfahren vorbehalten bleiben? 3. Bildet die Unterlassung dieser Umwandlung einen Revisionsgrund?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF4C0198

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