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Aktenzeichen 1857/80

Datum 08.07.1880

Leitsatz Was ist unter der im §. 377 Z. 1 St.P.O. als Revisionsgrund aufgestellten vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF4A0195

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