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Aktenzeichen 1771/80

Datum 05.07.1880

Leitsatz 1. Bildet die Unterlassung der Belehrung eines zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen über dieses Recht einen Revisionsgrund? 2. Muß die Belehrung über dieses Recht, wenn sie bereits in der Voruntersuchung stattgefunden und der Beschuldigte auf das Recht verzichtet hatte, nochmals bei der Hauptverhandlung erfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF480192

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