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Aktenzeichen 931/80

Datum 25.06.1880

Leitsatz 1. Ist eine Sache schon in dem Augenblick ein "Vermögensstück" des Machtgebers, wo der Stellvertreter die Sache, welche er auftragsgemäß im eigenen Namen gekauft hat, von dem Verkäufer mit der Absicht überliefert erhält, Besitz und Eigentum auf die Person des Stellvertreters zu übertragen? 2. Macht sich der Stellvertreter, welcher sich in solchem Fall weigert, die gekaufte Sache an den Machtgeber auszuliefern, einer Untreue schuldig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF460186

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