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Aktenzeichen 992/80

Datum 09.06.1880

Leitsatz Ist die in §. 12 Ziff. 1 des Gesetzes betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 14. Mai 1879 (R.G.Bl. S. 145) vorausgesetzte Gefahr für die Gesundheit einer Person nur dann vorhanden, wenn sie durch den einmaligen und in geringer Menge erfolgenden Genuß des betreffenden Gegenstandes hervorgernfen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF420177

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