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Aktenzeichen 1492/80

Datum 25.06.1880

Leitsatz Ist eine Versicherung an Eidesstatt vor einer zur Abnahme einer solchen zuständigen Behörde dann im Sinne des Gesetzes abgegeben, wenn dieser Behörde für den besonderen Zweck, worauf diese Abgabe beruht, die sachliche Zuständigkeit zur Entgegennahme mangelte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF320123

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