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Aktenzeichen 1123/80

Datum 04.06.1880

Leitsatz 1. Liegt das Sinken eines Schiffes im Sinne der §§. 323 u. 326 St.G.B.'s dann vor, wenn dasselbe durch einen Leck zwar teilweise mit Wasser sich füllt, aber in dem Maße, daß es seine Operationsfähigkeit verliert, unter der Wasserfläche nicht verschwindet? 2. Gehört zum Thatbestande des fahrlässig verursachten Sinkens oder Strandens eines Schiffes (St.G.B. §. 326), daß dadurch Gefahr für das Leben eines anderen herbeigeführt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF230085

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