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Aktenzeichen 1389/80

Datum 03.06.1880

Leitsatz Reicht es für den Begriff der Unterschlagung im Amte aus, daß die von einem Beamten unterschlagene Sache demselben bei Gelegenheit einer Amtshandlung und mit Rücksicht auf seine amtliche Stellung übergeben ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF220084

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