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Aktenzeichen 54/80

Datum 01.06.1880

Leitsatz 1. Muß der Verzicht des Angeklagten auf ein Rechtsmittel die ausdrückliche Bezeichnung der Erklärung als Verzicht enthalten? 2. Ist die Zurücknahme des Verzichtes während des Laufes der Einlegefrist zulässig? 3. Ist der Verzicht wirksam, wenn das Urteil ohne Mitteilung der Gründe publiziert und der Verzicht zu einer Zeit erfolgt ist, wo das schriftliche Urteil mit den Gründen dem Angeklagten noch nicht zugestellt war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF1F0078

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