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Aktenzeichen 767/80

Datum 28.05.1880

Leitsatz Besteht, neben der eventuellen Haftbarkeit des Brennereibesitzers für seine Leute und Angehörige, nach §. 60 der preußischen Steuerordnung vom 8. Februar 1819 (pr. G.S. S. 102) auch eine primäre Haftbarkeit desselben in den Fällen, wo der eigentliche Thäter nicht hat ermittelt werden können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF1B0070

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