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Aktenzeichen 1119/80

Datum 07.05.1880

Leitsatz 1. Kann die Verweigerung des Zeugnisses widerrufen werden, insbesondere nach Abhör anderer Zeugen? 2. Begründet die Absicht der Sicherung eines bereits erlangten Vermögensvorteiles den Begriff der schweren Urkundenfälschung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF120053

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