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Aktenzeichen 749/80

Datum 24.04.1880

Leitsatz 1. Steht das preuß. Allg. Landrecht der rechtlichen Zulässigkeit eines Abkommens entgegen, zufolge dessen, nach Zahlung des in bestimmten Terminen zu entrichtenden Mietgeldes, der abgeschlossene Mietsvertrag die Eigenschaft eines Kaufes erhalten und das Eigentum der bereits vorher übergebenen Sache auf den bisherigen Mieter übergehen soll? 2. Stellt die unbefugte Verpfändung einer fremden Sache unter allen Umständen den Thatbestand der Unterschlagung dar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF090021

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