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Aktenzeichen 694/80

Datum 24.04.1880

Leitsatz Kann auf die Beeinträchtigung der dem Angeschuldigten nach §. 199 St.P.O. zustehenden Befugnis, die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Hauptverhandlung zu beantragen, durch die vor Ablauf der hierzu bestimmten Frist erfolgte Eröffnung des Hauptverfahrens die Revision gestützt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF080019

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