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Aktenzeichen 518/80

Datum 21.04.1880

Leitsatz 1. Liegt Aussetzung eines Kindes von seiten der Mutter vor, wenn sich die letztere aus der Nähe des ersteren erst entfernte, als sie gerade fremde Hilfe eintreten sah? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Revision darauf gestützt werden, daß Verhandlung und Entscheidung nicht auf eine vom Eröffnungsbeschlusse abweichende rechtliche Beurteilung der Strafthat erstreckt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF060015

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