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Aktenzeichen 775/80
Datum 14.04.1880
Leitsatz 1. Wie sind die dem Lehrer erlaubte, die bloß diseiplinell strafbare Züchtigung und die von dem Lehrer begangene strafbare Körperverletzung eines Schülers von einander abzugrenzen? 2. Wie weit haben landesgesetzliche Bestimmungen, welche diesen Gegenstand betreffen, Gültigkeit gegenüber dem Reichsstrafgesetzbuche?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF050010
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