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Aktenzeichen 837/80
Datum 12.04.1880
Leitsatz 1. Welche Bedeutung hat das Ermessen der Staatsanwaltschaft in Preußen zur amtsseitigen Verfolgung von Beleidigungen 2c im öffentlichen Interesse? 2. Welcher Natur ist das Recht des Gesindes in dem Geltungsgebiete der preußischen Gesindeordnung vom 8. November 1810 auf gerichtliche Genugthnung für geringe Thätlichkeiten seitens der Dienstherrschaft?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF040007
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