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Aktenzeichen 1989/89

Datum 07.10.1889

Leitsatz Zur Frage des Eigentumserwerbes durch Stellvertreter. Setzt der Ubergang des Eigentumes an der dem Stellvertreter übergebenen Sache unmittelbar auf den Vertretenen unter allen Umständen voraus, daß der Stellvertreter bei der Übergabe durch ausdrückliche oder stillschweigende Willenserklärung im Namen des Vertretenen auftritt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C07B0429

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