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Aktenzeichen 1728/89

Datum 23.10.1889

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen darf eine Behörde als "zuständig zur Abnahme einer Versicherung an Eidesstatt" angesehen werden? 2. Ist die Versicherung an Eidesstatt im Civilprozesse ein zulässiges Beweismittel, um eine thatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen, und der Prozeßrichter hiernach eine zur Abnahme solcher Versicherungen zuständige Behörde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0790414

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