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Aktenzeichen 1835/89

Datum 01.10.1889

Leitsatz Ist im Sinne des §. 163 Abs. 2 St.G.B.'s ein Rechtsnachteil aus der falschen Aussage schon dann entstanden, wenn der Gläubiger mit Rücksicht auf den Inhalt eines mit dem Offenbarungseide bekräftigten unvollständigen Vermögensverzeichnisses aus eigener Entschließung von weiteren Schritten behufs seiner Befriedigung Abstand genommen hat, obgleich er dieselbe aus den in dem Verzeichnisse aufgeführten Vermögensgegenständen ohne Schwierigkeit hätte erlangen können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0770408

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