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Aktenzeichen 1924/89

Datum 11.10.1889

Leitsatz Liegt Urkundenfälschung vor, wenn eine Berechnung und ein nach der Feststellung des Instanzrichters darauf bezüglicher Quittungsvermerk auf demselben Blatte stehen und nur die Berechnung gefälscht, von dem ganzen Schriftstücke aber zum Zwecke der Täuschung Gebrauch gemacht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0740403

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