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Aktenzeichen 2063/89

Datum 11.10.1889

Leitsatz Darf, wenn wegen unbefugten Verweilens gemäß §. 123 St.G.B.'s das Hauptverfahren eröffnet ist, eine Verurteilung wegen widerrechtlichen Eindringens erfolgen, ohne daß zuvor der Angeklagte auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0730401

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