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Aktenzeichen 1153/89
Datum 31.05.1889
Leitsatz Ist die Reichsdruckerei eine öffentliche Behörde? Kann das Gutachten einer Behörde nur dann verlesen werden, wenn es unmittelbar dem Gerichte erstattet worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C04D0264
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